Allgemeine Geschäftsbedingungen - African Bush Bird Tours CC
Anmeldung
Mit der Anmeldung bietet der Kunde African Bush Bird Tours CC (weiterhin als ABBT CC genannt) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann nur schriftlich (auch per Email) vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde die allgemeinen Reisebedingungen an.
Eingeschlossene Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungs-beschreibung (Verpflegung, Besichtigungen, Eintrittsgelder, Übernachtungen und Aktivitäten) ergibt sich aus dem Reiseprogramm.
Geführte Reisen erfolgen in einem VW-Bus o.ä. Fahrzeug, welches den Umständen des Landes entsprechend angepasst wurde. Die maximale und minimale Teilnehmeranzahl ist für jede Tour individuell zu erfragen.
Die Übernachtungen auf Abenteuerreisen erfolgen in 2-Personen Igluzelten mit eingenähtem Boden und Matratze (Bezüge für diese stehen zur Verfügung). Tische, Stühle und sonstige Camping- Ausrüstung ist im Preis enthalten. Die Übernachtungen bei Lodge- und Hoteltouren finden je nach Buchung in Doppel- oder Einzelzimmern statt. Bei der Buchung eines halben Doppelzimmers sind wir bemüht, eine zweite, passende Person zu finden. Sollte uns dies nicht gelingen, so erfolgt die Unterbringung im Einzelzimmer. Der entsprechende Aufpreis wird dem Kunden berechnet. In einem solchen Fall wird der Kunde vor Antritt der Reise darüber informiert. Bei Leistungen, die nicht in Anspruch genommen werden (infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Handlung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen (z.B. Mahlzeiten) handelt, oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
Nicht eingeschlossene Leistungen
Ausgaben persönlicher Art wie Getränke, Telefonate, Wäschedienst, Trinkgelder und der persönliche Schlafsack bei Abenteuerreisen, usw.
Pass-, Visum-, und Gesundheitsvorschriften
Der Kunde ist für die Einhaltung der oben genannten Vorschriften selbst verantwortlich. Wegen Nichtbeachtung dieser Vorschriften kann es dazu führen, dass der Kunde die Reise nicht antreten, bzw. fortsetzen kann. Wird der Kunde bei der Ein/Ausreise zurückgewiesen, so gehen alle Kosten sowie die von ABBT CC entstehenden Aufwendungen zu den Lasten des Kunden.
Störung und Mitwirkungspflicht
ABBT CC kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende die Tour trotz Abmahnung erheblich stört, so dass eine weitere Teilnahme für ABBT CC und/oder die anderen Reiseteilnehmer unzumutbar wird. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. ABBT CC steht in diesem Falle der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistungen) ergeben. Schadenersatzansprüche im übrigen bleiben unberührt.
Falsche oder unvollständige Angaben des Kunden zur Art einer körperlichen oder geistigen Behinderung und auch das Verschweigen von Anfallsleiden können dazu führen, dass der Kunde die Reise vorzeitig abbrechen muss oder ein zusätzlicher Mehraufwand (auch nachträglich) in Rechnung gestellt wird. Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist besonders verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben (Schriftform aus Beweissicherungsgründen unbedingt empfohlen). Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.
Haftung
ABBT CC haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger sowie für die Richtigkeit der Beschreibung der im Programm aufgeführten Reiseziele. Die Haftung für jegliche Ansprüche ist außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
Preise
ABBT CC kann nach Vertragsabschluss Preiserhöhungen bis 10% des Gesamtpreises verlangen, wenn sich die Preise der Leistungsträger (Vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Unterkünfte und Fahrzeuge) oder die Devisenkurse nach Vertragsabschluss nachweisbar und unvorhergesehen erhöht haben. Falls Preiserhöhungen 10 % des Reisepreises übersteigen, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Änderung vom Reisevertrag zurückzutreten. Die Überweisungsgebühren fallen zu Lasten des Auftraggebers.
Zahlungsbedingungen
Bei einer Reiseanmeldung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamt-Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung ist spätestens 45 Tage vor Reiseantritt fällig. Wenn die Restzahlung ohne triftigen Grund nicht pünktlich erfolgt, wird die Reiseteilnahme storniert. Die Anzahlung wird nicht rückerstattet.
Stornogebühren
Bis zu 46 Tage vor Reiseantritt: 20% vom Gesamtreisepreis
45 - 28 Tage vor Reiseantritt: 30% vom Gesamtreisepreis
27 - 14 Tage vor Reiseantritt: 70% vom Gesamtreisepreis
13 - 0 Tage vor Reiseantritt: 100% vom Gesamtreisepreis
Reiserücktritt
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Reiserücktrittserklärungen des Kunden können nur schriftlich anerkannt werden. ABBT CC kann ohne Nachweis die Anzahlung als Arbeitshonorar einbehalten. Tritt der Kunde unter Stellung eines geeigneten Dritten, der an der Reise teilnimmt, zurück, so fallen die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten, mindestens die Anzahlung, an. Tritt ABBT CC von der Reise zurück, so wird der gezahlte Betrag zurück erstattet. Darüber hinausreichende Schadenersatzansprüche stehen dem Kunden nicht zu. Dies gilt unter anderem auch bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert. Der Kunde muss spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn durch den Veranstalter über das Nichtstattfinden der gebuchten Reise informiert werden.
Versicherungen
ABBT CC handeln nur in ihrer Eigenschaft als Mittler für den Reisenden und haften nicht im Falle von Verspätung, Unfall, Krankheit, Tod, Verletzung und Verlusten. Wir empfehlen daher dringend jedem Kunden, sich durch entsprechende Versicherungen, z. B. Auslandskrankenversicherung mit Krankenrücktransport im Notfall, Unfall-, Reisegepäck- und Reiserücktrittsversicherung abzusichern (bitte Werte der Kameraausrüstung und des Fernglases berücksichtigen). Gerichtsstand und Verjährung ist der Sitz von ABBT CC. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen muss der Kunde innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reise in schriftlicher Form melden. Alle Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren 6 Monate nach Ende der Reise.
Gepäck
Das Gepäck ist begrenzt auf 20kg pro Person. Bei Abenteuerreisen sind nur Reisetaschen und keine Koffer mitzuführen. Bei Lodge- und Hotelreisen sind auch Koffer als Reisegepäck möglich.
Programmänderung
ABBT CC behält sich das Recht vor, Änderungen/Abweichungen einzelner Reiseleistungen/ Reiseprogramm, die von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abweichen, jedoch nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von ABBT CC nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, vorzunehmen, sofern die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z.B. Krieg, Unruhen, Naturkatastrophen, etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann der Kunde und auch ABBT CC den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann ABBT CC für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, verpflichten wir uns die notwendigen Maßnahmen zu treffen, den Kunden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind vom Kunden und Reiseveranstalter je zur Hälfte zu tragen. Mehrkosten außerhalb der Rückbeförderung trägt der Kunde.
Salvatorische Klausel
Dieser Vertrag bedarf der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für Nebenabreden und nachfolgende Vertragsänderungen. Auf dieses Schriftfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung verzichtet werden. Ist eine oder sind mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam so wird hiervon die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. Dies gilt nicht, wenn sich Bestimmungen im Hinblick auf die Hauptleistungspflichten als unwirksam erweisen. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Vertrages gilt anstelle der unwirksamen eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommt.
Gerichtsstand
Der Reisende kann den Veranstalter nur in Windhoek, Namibia verklagen.