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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anmeldung/ Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde African Bush Bird Tours CC/2004/2355 (weiterhin als ABBT CC/2004/2355 genannt) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann nur schriftlich (auch per E-Mail) vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder und für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde die allgemeinen Reisebedingungen an.

Eingeschlossene Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungs-beschreibung (Verpflegung, Besichtigungen, Eintrittsgelder, Übernachtungen und Aktivitäten) ergibt sich aus der Reisebestätigung. Eventuelle besondere Vereinbarungen müssen aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform verfasst werden. Geführte Reisen erfolgen in einem Fahrzeug, welches den Umständen des Landes entsprechend angepasst wurde. Die maximale und minimale Teilnehmeranzahl ist für jede Tour individuell zu erfragen. Die Übernachtungen bei Lodge- und Hoteltouren finden je nach Buchung in Doppel- oder Einzelzimmern statt. Bei der Buchung eines halben Doppelzimmers sind wir bemüht, eine zweite, passende Person zu finden. Sollte uns dies nicht gelingen, so erfolgt die Unterbringung im Einzelzimmer. Der entsprechende Aufpreis wird dem Kunden berechnet. In einem solchen Fall wird der Kunde vor Antritt der Reise darüber informiert. Bei Leistungen, die nicht in Anspruch genommen werden (infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Handlung entfällt, wenn es sich um unerhebliche Leistungen (z.B. Mahlzeiten) handelt, oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

Nicht eingeschlossene Leistungen
Ausgaben persönlicher Art wie Getränke, Telefonate, Wäschedienst, Trinkgelder und der persönliche Schlafsack bei Abenteuerreisen, usw.

Pass-, Visum-, und Gesundheitsvorschriften
Der Kunde ist für die Einhaltung der oben genannten Vorschriften selbst verantwortlich. Wegen Nichtbeachtung dieser Vorschriften kann es dazu führen, dass der Kunde die Reise nicht antreten, bzw. fortsetzen kann. Wird der Kunde bei der Ein/Ausreise zurückgewiesen, so gehen alle Kosten sowie die ABBT CC/2004/2355 entstehenden Aufwendungen zu Lasten des Kunden.

Störung und Mitwirkungspflicht
ABBT CC/2004/2355 kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende die Tour trotz Abmahnung erheblich stört, so dass eine weitere Teilnahme für ABBT CC/2004/2355 und/oder die anderen Reiseteilnehmer unzumutbar wird. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. ABBT CC/2004/2355 steht in diesem Falle der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung durch die Reiseleistungen ergeben. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Falsche oder unvollständige Angaben des Kunden zur Art einer körperlichen oder geistigen Behinderung und auch das Verschweigen von gesundheitlichen Beeinträchtigungen können dazu führen, dass der Kunde die Reise vorzeitig abbrechen muss oder ein zusätzlicher Aufwand (auch nachträglich) in Rechnung gestellt wird. Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist besonders verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben (Schriftform aus Gründen der Nachweisbarkeit unbedingt gewünscht). Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.

Haftung
ABBT CC/2004/2355 haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger sowie für die Richtigkeit der Beschreibung der im Programm aufgeführten Reiseziele. Die vertragliche Haftung von ABBT CC/2004/2355 für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den maximal zweifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wird. Körperschäden im Sinne dieses Vertrages sind Schäden, die aus Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens resultieren. Soweit ein Anspruch gegen ABBT CC/2004/2355 wegen solcher Schäden besteht, ist dieser Anspruch auf eine Höhe von maximal vier Millionen N$ beschränkt. Die Bedingungen der Santam Versicherung sind hier geltend (auf Anfrage erhältlich). Vermittelt ABBT CC/2004/2355 ausdrücklich in fremdem Namen einzelne Fremdleistungen wie Flüge, Mietwagen, Versicherungen im Zusammenhang mit der Reise, so richten sich Zustandekommen und Inhalt solcher Verträge nach den einschlägigen gesetzlichen und rechtlichen Bestimmungen und etwaigen Bedingungen des fremden Vertragspartners, soweit diese einbezogen wurden. Bei Vermittlung haftet ABBT CC/2004/2355 nur für die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht für die vertragsgemäße Leistungserbringung im vermittelten Vertrag selbst.

ABBT CC/2004/2355 kann unter keinen Umständen für irgendwelche Schäden / Verluste / Zusatzkosten haftbar gehalten werden, die vor, während oder nach der Reise in Verbindung mit einer Pandemie-Erkrankung gebracht werden könnten. Auch haften wir nicht für etwaige Infektionen während der Reise.  

Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z.B. Krieg, Unruhen, Naturkatastrophen, etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann der Kunde und auch ABBT CC/2004/2355 den Vertrag kündigen.

Preise
ABBT CC/2004/2355 kann nach Vertragsabschluss Preiserhöhungen bis 10% des Gesamtpreises verlangen, wenn sich die Preise der Leistungsträger (Vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Unterkünfte und Fahrzeuge) oder die Devisenkurse nach Vertragsabschluss nachweisbar und unvorhergesehen erhöht haben. Falls Preiserhöhungen 10% des Reisepreises übersteigen, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Änderung vom Reisevertrag zurückzutreten. Die Überweisungsgebühren fallen zu Lasten des Kunden.

Zahlungsbedingungen
Bei einer Reiseanmeldung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtreisepreis zu leisten. Die Restzahlung ist spätestens 45 Tage vor Reiseantritt fällig. Wenn die Restzahlung ohne triftigen Grund nicht pünktlich erfolgt, wird die Reiseteilnahme storniert. Die Anzahlung wird nicht rückerstattet.

Stornogebühren
Bis zu 46 Tage vor Reiseantritt 20% vom Gesamtreisepreis
45 – 31 Tage vor Reiseantritt 30% vom Gesamtreisepreis
30 – 15 Tage vor Reiseantritt 70% vom Gesamtreisepreis
14 –  0  Tage vor Reiseantritt 100% vom Gesamtreisepreis
Die Stornierungen müssen schriftlich erfolgen und von ABBT CC/2004/2355 rückbestätigt werden.

Reiserücktritt
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Reise-rücktrittserklärungen des Kunden können nur schriftlich anerkannt werden.  ABBT CC/2004/2355 kann ohne Nachweis die Anzahlung als Arbeitshonorar einbehalten. Tritt der Kunde unter Stellung eines geeigneten Dritten, der an der Reise teilnimmt, zurück, so fallen die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten, mindestens die Anzahlung, an. Tritt ABBT CC/2004/2355 durch eigenes Verschulden von der Reise zurück, so wird der gezahlte Betrag zurückerstattet. Darüber hinausreichende Schadenersatzansprüche stehen dem Kunden nicht zu. Dies gilt unter anderem auch bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert. Der Kunde muss spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn durch den Veranstalter über das Nichtstattfinden der gebuchten Reise informiert werden.

Versicherungen
ABBT CC/2004/2355 handeln nur in ihrer Eigenschaft als Mittler für den Reisenden und haften nicht in Fällen von Verspätung, Unfall, Krankheit, Tod, Verletzung und Verlusten. Wir empfehlen daher dringend jedem Kunden, sich durch entsprechende Versicherungen, z. B. Auslands-krankenversicherung mit Krankenrück-transport im Notfall, Unfall-, Reisegepäck- und Reiserücktrittsversicherung abzusichern (bitte Werte der Kameraausrüstung und des Fernglases berücksichtigen). ABBT CC/2004/2355 haftet nicht für Fremdleistungen.

Gepäck
Das Gepäck ist begrenzt auf 20kg pro Person. Bei Abenteuerreisen sind nur Reisetaschen und keine Koffer mitzuführen. Bei Lodge- und Hotelreisen sind auch Koffer als Reisegepäck möglich.

Programmänderung
ABBT CC/2004/2355 behält sich das Recht vor, Änderungen/Abweichungen einzelner Reise-leistungen/Reiseprogramme, die von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abweichen, jedoch nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von ABBT CC/2004/2355 nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, vorzunehmen, sofern die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann ABBT CC/2004/2355 für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, verpflichten wir uns die notwendigen Maßnahmen zu treffen, den Kunden zurückzubefördern.
Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind vom Kunden und Reiseveranstalter je zur Hälfte zu tragen. Mehrkosten außerhalb der Rückbeförderung trägt der Kunde.

Vertrag
Dieser Vertrag bedarf der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für Nebenabreden und nachfolgende Vertragsänderungen. Auf dieses Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung verzichtet werden. Ist eine oder sind mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam so wird hiervon die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. Dies gilt nicht, wenn sich Bestimmungen im Hinblick auf die Hauptleistungspflichten als unwirksam erweisen. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Vertrages gilt anstelle der unwirksamen eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommt.

Gerichtsstand
Der Reisende kann den Veranstalter nur in Windhoek, Namibia verklagen. Namibisches Recht findet Anwendung. Gerichtsstand ist Windhoek, Namibia. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen muss der Kunde innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reise in schriftlicher Form melden. Alle Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren sechs Monate nach Ende der Reise.

Sämtliche Angaben in unserem Programm entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Die Berichtigung von Druck- und Rechenfehlern behalten wir uns vor.